Stand 15.03.2021
Folgende Anpassungen der Gewässerordnung wurden in der Vorstandschaft abgestimmt und mehrheitlich beschlossen:
1. Der Barsch gilt ab sofort als Gutfisch. Damit fällt er in die Gutfisch-Regelung und zählt zum jährlichen Fang-Limit.
2. Der Barsch gilt ab sofort als Raubfisch. Damit fällt er in die Raubfisch-Regelung wobei nur einmal pro Woche ein Barsch entnommen werden darf.
3. Die Barbe gilt ab sofort als Gutfisch. Damit fällt sie in die Gutfisch-Regelung und zählt zum jährlichen Fang-Limit.
4. In der Raubfischschonzeit vom 15.02 - 30.04 ist das Fischen mit Spinnködern oder Köderfisch/ Fischfetzen in folgenden Gewässern verboten: Lachermeier Weiher, Blumhofer Weiher, Weiherhausweiher 1+2, Allinger Weiher und Germerswang. (Die Gewässerrubrik wurde aktualisiert) 5. Das Nachtangelverbot an der Amper wird aufgehoben. Das Fischen an der Amper ist jetzt rund um die Uhr gestattet. 6. An der Amper sind ab sofort zwei Handangeln gestattet. Während der Ausübung einer aktiven Angel-Art (Spinnfischen/Fliegenfischen) ist nach wie vor nur eine Rute erlaubt.
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