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Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes


Bitte beachten: Die Liste der ab dem 01. Januar 2023 gültigen Schonzeiten und Schonmaße findet Ihr aktuell nur in der „Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes“, die im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 15. Februar 2022 (Seite 22 ff.) verkündet worden ist.

Sie ist unter dem Link

abrufbar.

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