Emmeringer See
Emmeringer See

Hier finden Sie eine Übersicht der anstehenden Termine. Sollte ein Termin fehlen (vereinsintern oder auch der Hinweis auf eine externe interessante Veranstaltung) dann schicken Sie uns doch bitte eine kurze Mail oder wenden sich an unseren Vorstand.
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Wichtiger Hinweis:
Die Termine im Jahr 2021 sind nur geplante und vorläufige Termine und müssen von der neuen Vorstandschaft gegeben falls bestätigt werden. Die Termine sind durch die andauernden Corona Beschränkungen stark beeinflusst.
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Wichtiger Hinweis:
Die Termine im Jahr 2021 sind nur geplante und vorläufige Termine und müssen von der neuen Vorstandschaft gegeben falls bestätigt werden. Die Termine sind durch die andauernden Corona Beschränkungen stark beeinflusst.
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Die Termine im Jahr 2021 sind nur geplante und vorläufige Termine und müssen von der neuen Vorstandschaft gegeben falls bestätigt werden. Die Termine sind durch die andauernden Corona Beschränkungen stark beeinflusst.


Die „Amper“ beginnt bei Fluss-km 85,6 und endet bei km 75,5 an der Brücke in Geiselbullach, womit sich nun ein für den Verein befischbares Fließgewässer von rund 10 km (!) Länge ergibt. Die Amper wird in Amper 1 & 2 aufgeteilt welche über verschiedene Regelungen verfügen (Siehe unten!).
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Sie wird der Barbenregion zugeordnet. Der obere Teil des Gewässers mit vielen Seitenarmen bietet Jungfischen guten Schutz, was auch beim Besatz berücksichtigt wird, kann aber auch so manchen kapitalen Fisch hervorbringen.
Das gesamte Gebiet um das „Emmeringer Hölzl“ ist auch ein Dorado für unsere Fliegenfischer. Der weitere Verlauf bietet einen guten Hecht-, Barben-, Karpfen- und Forellenbestand. Auch der Fang von kapitalen Aiteln und Karpfen ist jederzeit möglich, demzufolge sollte auch die Angelschnur entsprechend gewählt werden!
Ab km 80,2 bis km 76,6 ist die Amper ein Gewässer, das zur Forellen und Äschenregion gezählt werden muss. Daher ist es zur Ausübung der Fliegenfischerei hervorragend geeignet. Aufgrund des großen Vogelfraßdruckes werden auch fangfähige Fische gesetzt.
Ab km 76,6 bis km 75,5 ist in den Altwasserarmen ein guter Bestand an Raubfischen, aber auch eine sehr gute Friedfischpopulation vorhanden. So manche kapitale Fische lassen sich dort, mit etwas Glück überlisten.
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Fangbeschränkung
Tageskarte benötigt
Nachtangeln
Gastangler



Gewässerwarte:
Name:
Anfang Fluss-km:
Ende Fluss-km:
max. Tiefe:
Klassifizierung:
Amper
85,6 km
75,5 km Brücke Geiselbullach
5 m
Barbenregion
zw. 80,2 - 76,6: Forellen/ Äschenregion
Fischvorkommen:
Rotauge, Brachse, Aitel, Barbe, Karpfen, Äsche, Bach- und Regenbogenforelle, Barsch, Aal, Waller, Zander und Hecht
Fangbeschränkung:
Die Äsche ist ganzjährig gesperrt!
Entnahmebestimmungen sind aus der aktuellen Gewässerordnung zu entnehmen
Dominik Köhnlein Mobil 0160/ 90947581
Felix Aumeier Mobil 0176/ 92195723
Matthias Tabbert Mobil 0172/ 6049682
Peter Breitschaft Mobil 0176/ 23810659
Sebastian Thener: Mobil 0176/ 78024426
Regelungen:
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Die in Fließrichtung linksseitigen Nebenarme im Emmeringer Hölzl sind im Bereich von Fluss-Kilometer 85,6 (obere Grenze) bis zur nördlichen Brücke der Amperstraße in Emmering im Januar und Februar gesperrt. Dieser Bereich ist nur vom 16.03 - 31.12 eines jeden Jahres befischbar.
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Der südliche Hauptarm vom Emmeringer Hölzl, Mühlkanal, ist ganzjährig befischbar.
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Das Hältern von Fischen ist verboten.
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Amper 1&2 müssen getrennt von einander im Gewässer eingetragen werden.
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Das Befahren der Uferwege mit Kraftfahrzeugen ist verboten.
Amper 2 (Spinn- und Fliegenstrecke)
Regelungen:
- Beginn der Strecke vom Auslauf Wehrgumpen bis Anfang Amperspitz-Gumpen (Flusskilometer 80,2 bis 76,6).
- Angelfischerei erlaubt vom 16.03. bis 14.12.
- Entnahmebestimmung und das Reglement sind der aktuellen Gewässerordnung zu entnehmen.
- Erlaubte Köder: Fliege, Nymphe, Streamer, Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch
- Nur Einzelhaken ohne Widerhaken gestattet.
- Ab einer Ködergröße von 18cm dürfen Drillinge ohne Widerhaken genutzt werden
- Entnahmelimit Salmoniden: 1 Stück pro Jahr.
- Angelzeit: Eine Stunde vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang
- Hechte, Flussbarsch und Waller sind zu den geltenden Fangbestimmungen zu entnehmen und gehören nicht
zum Raubfisch-Wochenfanglimit.
- Das Befahren der Uferwege mit Kraftfahrzeugen ist verboten
Standpunkt





