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Der Emmeringer Weiher ist unser Gewässer für die Salmoniden-Fischerei. Exemplare über der 2kg Marke sind keine Seltenheit.

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Unserer jährliches Königsfischen findet an diesem herrlichen See statt.

Während des Jahres müssen Vereinsmitglieder ein zusätzliches Entgelt von 9 Euro pro Tag entrichten, um im Emmeringer See fischen zu können.

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Dies ist nötig, damit D’Wörthseefischer weiterhin einen hervorragenden Salmoniden Besatz durchführen und gewährleisten können.

Wer sein Fischerhandwerk versteht und ein bisschen Glück in der Angeltasche hat, geht nicht leer nach Hause.

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Fangbeschränkung

Tageskarte benötigt

Nachtangeln

Gastangler

Gewässerwarte:

Tim Liu

Gerhard Neuner

Mobil: 0170 / 325 67 48

Fischvorkommen:

Laube, Rotauge, Brachse, Regenbogenforelle, Saibling, Zander. Karpfen und Krebse

Fangbeschränkung

Gutfische 3 ( auch Salmoniden )

Fische zählen nicht zum Tages- und Jahresfanglimit, müssen aber trotzdem in das Fangbuch eingetragen werden.

Name:   

Gewässergröße:   

Klassifizierung:

max. Tiefe:

Emmering                                

ca. 3 ha     

Baggersee

10m

Sperrzeiten:

Anfischen:

Königsfischen:

Abfischen

Sperrung des Gewässers vom 02.03. bis einschließlich 29.03.2021

Abhängig von  Corona Beschränkungen

Sperrung des Gewässers vom 31.08. bis einschließlich 27.09.2021

Regelungen:

  • Fangzeit: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Stunden nach Sonnenuntergang.

  • Die Hinweistafeln der Gemeinde Emmering über die Ordnung am Gewässer sind zu beachten.

  • Hältern verboten.

  • In der Badesaison (1.Mai - 30.Sept.) während der üblichen Badezeiten haben Badegäste Vorrang.

  • Fetzenköder in jeglicher Form sind aufgrund des Zanderbesatzes verboten.

  • Gastkarten können beim Gewässerwart Gerhard Neuner erworben werden.

Standpunkt

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Lachermeier Weiher

Der Lachermeier Weiher und der Blumhofer Weiher sind unsere größten Gewässer mit ca. 22 ha und 4 ha.

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Zugleich sind sie auch die Gewässer, welche am weitesten entfernt sind. Die beiden Seen befinden sich in der Nähe von Manching (südlich von Ingolstadt). Sie sind allerdings über die A9 relativ schnell zu erreichen.

 

Es besteht die Möglichkeit für den Lachermeier Weiher eines von drei Vereinsbooten für 10 Euro am Tag zu mieten. Den Schlüssel hierfür erhalten Sie in der Anglerwelt FFB (Malchinger Straße 4a, Tel.:08141-27 77 4) oder vom Gewässerwart (Treml, Michael) oder vom Fischereiladen Hoffmann in Reichertshofen (Gotteshofen 7).

 

Das Fischen von der Insel aus ist verboten, Vogelschutzgebiet! Man sollte sich der Insel, mit dem Boot nicht zu sehr nähern, um die nistenden Vögel nicht zu stören.

 

Wir haben in beiden Seen einen schönen Hechtbestand. Weiterhin kann man sein Glück auf Karpfen, Waller und Zander versuchen. Manchmal sind auch Schleien bis 6 Pfund zu überlisten.

Schleppfischer kommen auf Ihre Kosten. Aber liebe Schleppfischer, bitte nehmt Rücksicht auf Angelfreunde die am Ufer sitzen.

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Bitte beachten Sie die erweiterten Regelungen für dieses Gewässer.

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Fangbeschränkung

Tageskarte benötigt

Nachtangeln

Gastangler

Gewässerwarte:

Treml Michael

Krauße Mario

Mobil: 0162 / 1 98 30 51

Fischvorkommen:

Weißfische aller Art, Barsch, Krebse, Muscheln, Armur (Grasfisch), Spiegel-, Schuppen- und Koikarpfen, Schleie, Aal, Hecht, Zander und Waller

Fangbeschränkung:

Entnahmebestimmungen sind der aktuellen Gewässerordnung zu entnehmen

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Name:   

Gewässergröße:   

Klassifizierung:

max. Tiefe:

Lachermeier Weiher

ca. 22 ha     

Baggersee

10 m

Fischereiaufseher:

Hoffmann Manfred

Mobil: 0160 / 4 17 96 24

Telefon: 08453 / 82 71

Mobil: 0170 / 7 83 32 85

Sperrzeiten:

In der Raubfischschonzeit vom 15.02 - 30.04 ist das Fischen mit Spinnködern oder Köderfisch/ Fischfetzen verboten.​

Regelungen:

  • Das Eisfischen ist gestattet.

  • Beim Karpfenfischen ist eine Abhakmatte zwingend vorgeschrieben.

  • Boote dürfen nur an den festgelegten Stellen abgelegt werden.

  • Die Boote müssen mit der zugeteilten Nummer und dem Vereinslogo versehen sein.

  • Das Schleppfischen ist gestattet, dabei dürfen zwei Angeln verwendet werden. Durch gespannte Angelschnüre dürfen Schleppangler nicht behindert werden. Die Angelschnüre müssen deshalb abgesenkt werden.

  • Campieren in Wohnmobilen oder Wohnwägen ist nicht erlaubt.

  • Fetzenköder in jeglicher Form sind aufgrund des Zanderbesatzes verboten.

Standpunkt

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